Werluschnig Form

Wahlarzt

Welche Vorteile ein Wahlarzt mit sich bringt.

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Daher unterscheidet sich eine Wahlarztordination in manchen Punkten von einer §2-Kassenordination. In der Behandlung unterliege ich als Wahlarzt keinen von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkungen und Kontingentierungen. Dies bietet mir die Möglichkeit, einer sehr individuellen Behandlung.

Als Wahlarztpatientin profitieren Sie mehrfach:

  • flexible und kurzfristige Terminvergabe
  • kürzere Wartezeiten
  • ein Mehr an Zeit für ein persönliches Gespräch bzw. die Untersuchung und Behandlung
  • persönliche Beratung

Rückerstattung der Wahlarztkosten durch die Krankenkassen

Jede in Österreich Versicherte kann einen Wahlarzt in Anspruch nehmen und von den Vorteilen profitieren. Nach dem Besuch in meiner Ordination bekommen Sie je nach Versicherung bis zu 80 Prozent der Kosten vom Kassentarif Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die für Sie verbleibenden Kosten sind steuerlich absetzbar.

Die Honorarnote reichen wir auf Wunsch gerne für Sie bei der Sozialversicherung ein, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Für Wahlarzt-Zusatzversicherte: Sie können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils durch die Pflichtversicherung auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Diese übernimmt dann – je nach Vertrag – weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.

Rezepte

Die von mir ausgestellten Rezepte werden in der Apotheke gleich wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen werden ebenso ohne Einschränkungen angenommen. Somit sind ein „Umschreiben“ der Rezepte und Überweisungen durch einen praktischen Arzt nicht notwendig!

Schnell und unkompliziert Termin vereinbaren!

Einfach anrufen: +43 (0) 3135 499 29
oder +43 664 575 81 10